Aufgrund der hohen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats wird im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex eine weitergehende Professionalisierung des Aufsichtsrats mit einer regelmäßigen Überprüfung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse empfohlen. Ziel ist es, eine nachhaltige Verbesserung der Unternehmensaufsicht zu erwirken.
1. Überprüfungsfrequenz der Arbeits- und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat
Der Anteil der befragten Aufsichtsräte, die für ihr Gremium eine regelmäßige Überprüfung auf institutionalisierter Basis ansetzen, ist im Vergleich zum vergangenen Jahr wieder etwas gestiegen (55 Prozent versus 46 Prozent in 2023). 28 Prozent der Aufsichtsräte geben an, dass die eigenen Arbeitsprozesse in ihrem Aufsichtsrat nur unregelmäßig bzw. ad hoc überprüft werden. Hier liegt weiterhin die Vermutung nahe, dass in vielen Fällen gerade erst im entsprechenden Zyklus eine Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats stattgefunden hat. Eine zu häufige Durchführung birgt dann die Gefahr, dass diese einen Routine-Charakter annimmt mit dem Risiko, dass die Qualität der Ergebnisse und damit die Effektivität der Selbstbeurteilung weniger aussagekräftig ist. 3 Prozent geben im Freitext an, dass die Überprüfung in einem anderen Turnus, wie jährlich, stattfindet.
Abbildung 17: In welchem Turnus werden die eigenen Arbeitsprozesse in Ihrem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft?
Auch in diesem Jahr zeigen sich hierbei zwischen börsennotierten und nicht-börsennotierten Gesellschaften große Unterschiede. Mit Blick auf den Deutschen Corporate Governance Kodex und der darin vorgesehenen Überprüfungsfrequenz der Arbeits- und Entscheidungsprozesse überrascht der weitaus höhere Institutionalisierungsgrad bei börsennotierten Gesellschaften wenig (75 Prozent Anteil versus 30 Prozent bei nicht-börsennotierten Gesellschaften). Entsprechend fällt auch der Anteil unregelmäßiger Evaluierungen bei nicht-börsennotierten Unternehmen mit 43 Prozent deutlich höher aus, als dies mit 16 Prozent bei börsennotierten Unternehmen der Fall ist.
2. Durchführung der Effizienzprüfungen im Aufsichtsrat
Bei der Durchführung der Effizienzprüfung im Aufsichtsrat gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Im Vergleich zum letzten Jahr haben sich die Relevanzquoten nur leicht verändert: 68 Prozent der befragten Aufsichtsräte führen diese ohne externe Unterstützung durch (versus 67 Prozent in 2023), davon 54 Prozent bei den börsennotierten und 86 Prozent bei den nicht-börsennotierten Unternehmen. Weitere 21 Prozent (börsennotiert) und 11 Prozent (nicht-börsennotiert) stimmen jeweils für eine Durchführung mit externer Unterstützung. Eine alternierende Überprüfung gibt es bei 25 Prozent (börsennotiert) beziehungsweise 2 Prozent (nicht-börsennotiert) der Befragten.
Abbildung 18: Wie erfolgt die Überprüfung der Arbeitsprozesse im Aufsichtsrat?
3. Mehrwert von Effizienzprüfungen im Aufsichtsrat
74 Prozent der befragten Aufsichtsräte erachten Effizienzprüfungen auch in diesem Jahr als sehr wichtig oder wichtig. Entschiedene Befürworter (sehr wichtig) gibt es mit 25 Prozent insbesondere bei börsennotierten Unternehmen. 19 Prozent schätzen den Stellenwert als weder noch oder eher weniger wichtig ein, während 4 Prozent gar keinen Mehrwert in Effizienzprüfungen sehen. Die im Wege einer Selbstevaluation durchgeführte Einschätzung der Aufsichtsratsmitglieder, oftmals begleitet durch externe Unterstützung, bietet dabei eine vergleichsweise einfache Möglichkeit und einen guten Gradmesser, das Meinungsbild zur Qualität und Effizienz der Aufsichtsratsarbeit direkt zu ermitteln.
Abbildung 19: Wie schätzen Sie den Mehrwert von Effizienzprüfungen im Aufsichtsrat ein?
4. Konkrete Erkenntnisse aus der Evaluation
Danach gefragt, ob sich aus den Evaluationen konkrete Erkenntnisse ergeben und zu einer veränderten/verbesserten Arbeitsweise geführt haben, antworteten 42 Prozent der befragten Aufsichtsräte mit nein, davon 32 Prozent der börsennotierten Unternehmen und 56 Prozent bei den nicht-börsennotierten Unternehmen. 37 Prozent der befragten Aufsichtsräte stimmen hingegen zu, dass sich aus den Evaluationen konkrete Erkenntnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Arbeitsweise ergeben haben. Diese Einschätzung teilen sowohl die börsennotierten als auch nicht-börsennotierten Unternehmen fast gleichermaßen mit 38 und 37 Prozent Anteil. 20 Prozent nennen im Freitextfeld dabei konkrete Erkenntnisse, wie Effizienzverbesserungen in der Zusammenarbeit, Steigerung der Qualität der Aufsichtsratsinformation und der Diskussionen in den Sitzungen, Straffung des Sitzungsablaufs und Dokumenten-Reduzierung, Organisation von regelmäßigen internen Workshops, verbesserte Sitzungsorganisation und Ausschussarbeit mit einem gesteigerten Fokus auf wichtige und zukunftsorientierte Themen sowie Vergütungssteigerungen.
Abbildung 20: Haben sich aus den Evaluationen konkrete Erkenntnisse ergeben, die zu einer veränderten/verbesserten Arbeitsweise geführt haben?