Wettbewerbsrecht im digitalen Zeitalter - Newsletter März 2026
5. März 2026
Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt seitdem die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (RL 2001/95/EG). Sie gilt für Verbraucherprodukte, soweit nicht spezielles Unionsrecht mit demselben Schutzziel Vorrang hat. Die Verordnung sieht Pflichten und Eingriffe nicht erst dann vor, wenn es um gefährliches Produkt geht. Zum Newsletter.