Brussels à Jour: Exploring the First 100 Days of the Notification Obligation under the Foreign Subsidies Regulation
27. März 2024
Mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Vernetzung des Transparenzregisters mit anderen öffentlich zugänglichen Registern, insbesondere dem Handelsregister, verworfen. Stattdessen werden den Unternehmen doppelte, unverbunden nebeneinanderstehende Mitteilungspflichten auferlegt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2021. Sie werden bei den Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Handlungsbedarf auslösen. Durch den Wegfall der sog. "Mitteilungsfiktion" müssen die Registereintragungen parallel vorgenommen werden. Dabei ist auf einen strikten Gleichlauf der Inhalte zu achten.