Die 1&1 Mobilfunk GmbH (1&1) und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Telefónica) haben sich im Rahmen eines telekommunikationsrechtlichen Streitbeilegungsverfahrens vor der Bundesnetzagentur auf die weitere Überlassung der Nutzungsrechte von Mobilfrequenzen im Bereich von 2.600 MHz geeinigt. Die Ende November 2025 unterzeichnete Frequenzüberlassungsvereinbarung verpflichtet Telefónica, 1&1 ab 1.1.2026 ein Frequenzpaket von 2x 10 MHz im kurzwelligen Frequenzbereich bei 2,6 Gigahertz (GHz) bis zum Ende der Frequenzzuteilungslaufzeit am 31.12.2030 zu überlassen. Zur Frequenzüberlassung an 1&1 wurde Telefónica durch die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 24.3.2025 über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz verpflichtet.
Nachdem die 2019 geschlossene Frequenzüberlassungsvereinbarung zwischen 1&1 und Telefónica am 31.12.2025 jedoch ohne vertragliche Verlängerung ab 1.1.2026 auszulaufen drohte, hat 1&1 die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein Streitbeilegungsverfahren beantragt. Im Rahmen der von der Beschlusskammer 2 moderierten Verhandlungen konnte eine Einigung erzielt werden, über deren Einzelheiten Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die Bundesnetzagentur hat die neue Frequenzüberlassungsvereinbarung inzwischen genehmigt.
Die Frequenzüberlassung ist für 1&1 ein weiteres wesentliches Element auf dem Weg, ein eigenes 5G-Mobilfunknetz aufzubauen und damit die Position als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland zu festigen.
Hengeler Mueller hat 1&1 beraten und vor der Bundesnetzagentur vertreten.
Inhouse-Team 1&1
Auf Seiten von 1&1 wurde das Verfahren juristisch von Dr. Christian Bron (General Counsel 1&1 AG) und Dr. Marc Schütze (Director Regulation Group United Internet) begleitet.
Hengeler Mueller-Team für 1&1
Corporate/Vertragsrecht: Dr. Daniela Favoccia (Partner, Federführung, Frankfurt), Dr. Florian Klose, Simon Frenzel (beide Associate, beide Düsseldorf),
Regulatory: Dr. Katharina Hesse (Federführung, Düsseldorf), Prof. Dr. Dirk Uwer (Düsseldorf/London, beide Partner).