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Hengeler Mueller vertritt Victor's Group vor dem EuGH in urheberrechtlichem Grundsatzverfahren gegen GEMA | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller vertritt Victor's Group vor dem EuGH in urheberrechtlichem Grundsatzverfahren gegen GEMA

Die zur Victor's Group gehörende VHC 2 Seniorenresidenz und Pflegeheim gGmbH betreibt Seniorenwohnheime. Sie wird von der Verwertungsgesellschaft GEMA in Anspruch genommen, die Kabelweiterleitung von über eine Satellitenanlage empfangenen Rundfunkprogrammen innerhalb des Seniorenwohnheims zu unterlassen. Nachdem das OLG Zweibrücken die Klage als unbegründet abgewiesen hatte, hat der Bundesgerichtshof das von der GEMA initiierte Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH verschiedene Fragen dazu vorgelegt, ob die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen innerhalb eines Seniorenwohnheims in das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 der InfoSoc-RL (2001/29) eingreift. Wäre dies der Fall, müssten Betreiber von Seniorenwohnheimen und vergleichbaren Einrichtungen eine entgeltliche Lizenz von der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften erwerben. Das Verfahren hat deshalb grundlegende Bedeutung, die über den konkreten Fall und die Altenhilfebranche hinausgeht.

Mit Urteil vom 30. April 2026 hat der EuGH entschieden, dass durch die Signalweiterleitung innerhalb des Wohnheims keine öffentliche Wiedergabe stattfindet, da die dauerhaft in den Einrichtungen lebenden Bewohner kein "neues Publikum" darstellen (C-127/24). Das Verfahren wird nun vor dem BGH fortgesetzt (I ZR 34/23).

Hengeler Mueller hat die Victor's Group vor dem EuGH vertreten.

 

Hengeler Mueller-Team für die Victor’s Group

TMT: Dr. Tobias Schubert (Federführung), Dr. Albrecht Conrad, Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (alle Partner), Róża Grzybowska, Maarten van der Werf, Johannes Weigl (alle Associate, alle Berlin).

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