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Hengeler Mueller vertritt Google in Grundsatzverfahren vor dem EuGH zu KI und Urheberrecht | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller vertritt Google in Grundsatzverfahren vor dem EuGH zu KI und Urheberrecht

Hengeler Mueller vertritt Google in der Rechtssache Like Company (C-250/25), dem ersten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur urheberrechtlichen Relevanz generativer KI-Technologie.

Am 10. März 2026 fand die mündliche Verhandlung vor der mit 15 Richtern besetzten Großen Kammer des EuGH statt. Das Ausgangsverfahren stammt aus Ungarn, wo ein ungarischer Presseverlag, Like Company, eine Klage gegen Google wegen der angeblichen Verwendung seiner Inhalte durch Google unter anderem für das Training des Large Language Models „Gemini” und den Gemini-basierten Chatbot eingereicht hat. Das Bezirksgericht Pest County legte daraufhin dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage gemäß Art. 15 der Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790) vor, insbesondere zu den Rechten der Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur sogenannten Text- und Data-Mining-Ausnahme.

Neben Like Company und Google trugen auch Vertreter der EU-Kommission und verschiedener Mitgliedstaaten ihre Argumente in der mündlichen Verhandlung vor. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung wird Generalanwalt Szpunar am 3. September 2026 seine Schlussanträge stellen.

Hengeler Mueller vertritt Google in dem Verfahren vor dem EuGH gemeinsam mit ungarischen Co-Counsel.

 

Hengeler Mueller-Team für Google

TMT: Dr. Albrecht Conrad (London), Dr. Tobias Schubert (beide Partner, beide Federführung), Marion Schmidt, Dr. Raphael de Barros Fritz, Johannes Weigl, Róża Grzybowska, Dr. Lucas Jager (alle Associate, alle Berlin).

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