Die Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG („Nordcapital Treuhand“), Gründungskommanditistin des im Jahr 2008 mit einer Laufzeit bis Ende 2026 aufgelegten geschlossenen Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG, hat im Rechtsstreit gegen Anleger einen ersten Erfolg erzielt.
Das Landgericht Hamburg hat am 14. Dezember 2015 die Schadensersatzklagen von drei Anlegern gegen Nordcapital Treuhand abgewiesen. Die Anleger hatten geltend gemacht, dass der zu dem geschlossenen Schiffsfonds aufgelegte Beteiligungsprospekt fehlerhaft und unvollständig gewesen sei und die Rückabwicklung ihrer Beteiligung am Fonds gefordert. Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass der Beteiligungsprospekt weder fehlerhaft noch unvollständig gewesen sei und wies somit die Klagen gegen Nordcapital Treuhand ab. Den Klägern steht gegen die Entscheidungen das Rechtsmittel der Berufung zu.
Mit den vorliegenden Entscheidungen sind die ersten drei von mehr als 30 Klagen wegen angeblicher Prospektfehler abgewiesen worden.
Hengeler Mueller hat Nordcapital Treuhand in dem Rechtsstreit vertreten. Tätig sind Partner Dr. Markus Meier, Counsel Dr. Vanessa Wettner sowie die Associates Sebastian Rothweiler und Johanna Peters (alle Dispute Resolution, Frankfurt am Main).