Hengeler Mueller vertritt die Björn Steiger Stiftung bei der Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg und gegen das gesetzgeberische Unterlassen des Bundes, die Qualität des Rettungsdienstes zu regeln. Die 1969 gegründete Björn Steiger Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, deren Ziel die Verbesserung der Notfallhilfe und des Rettungswesens in Deutschland ist. Hengeler Mueller ist Lead Counsel der sechs Beschwerdeführern zusammen mit weiteren Prozessbevollmächtigten.
Bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes äußerte die Stiftung Kritik an der Neuregelung und kündigte die Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde an. Das Land kommt seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nur ungenügend nach, da die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen nicht klar sind und auch weiterhin nicht internationalen Standards entsprechen. Wesentlicher Beschwerdegegenstand ist darüber hinaus die Untätigkeit des Bundes, die Qualität des Rettungsdienstes zu regeln.
Mit der Verfassungsbeschwerde verfolgt die Stiftung das Ziel, die Unvereinbarkeit der aktuellen Regelung mit dem Grundgesetz feststellen zu lassen und darüber eine bundesweite Verbesserung zu initiieren.
Hengeler Mueller für die Björn Steiger Stiftung
Regulierung: Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Partner, Federführung, Berlin).