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Hengeler Mueller erwirkt Freigabe des Bundeskartellamts für die Übernahme von Kustomer durch Meta | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller erwirkt Freigabe des Bundeskartellamts für die Übernahme von Kustomer durch Meta

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Cloud-basierten US-Kunden-Management-Plattform-Anbieters Kustomer, Inc. durch Meta Platforms, Inc. (Meta; ehemals Facebook, Inc.) freigegeben. Die Europäische Kommission hatte die Transaktion im Rahmen des EU-Fusionskontrollverfahrens bereits im Januar 2022 unter Auflagen genehmigt. Das Fusionsvorhaben wurde von der EU-Kommission geprüft, nachdem der Fall von der österreichischen Wettbewerbsbehörde an sie verwiesen worden war. Deutschland hatte sich dem Verweisungsantrag an die EU-Kommission nicht angeschlossen.

Hengeler Mueller hat Meta im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung des Bundeskartellamts beraten. Tätig waren der Brüsseler Partner Dr. Markus Röhrig sowie die Associates Christian Dankerl (Brüssel/Düsseldorf), Malte Frank (Berlin) und Daniel El Awad (Düsseldorf) (alle Kartellrecht/Fusionskontrolle).

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