Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2023 die Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann offiziell bestätigt. Seine Ehefrau Catherine von Fürstenberg-Dussmann setzte sich mehr als acht Jahre für eine rechtsverbindliche Anerkennung seines letzten Willens ein.
Das Gericht hat entschieden, dass Peter Dussmann am 25. Mai 2010 in der Lage war, in voller Verantwortung sein Testament neu zu fassen und damit seinen Nachlass nach seiner Vorstellung zu regeln.
Hengeler Mueller hat gemeinsam mit Bernard C. Huger und Lucie F. Huger von der US-amerikanischen Kanzlei Greensfelder, Hemker & Gale in diesem Verfahren Catherine von Fürstenberg-Dussmann umfassend beraten. Das Hengeler Mueller-Team bestand aus den Partner Dr. Kai-Steffen Scholz (Gesellschaftsrecht/Unternehmensnachfolge) und Dr. Henning Bälz (Dispute Resolution) sowie Counsel Dr. Marvin Vesper-Gräske (Gesellschaftsrecht/Unternehmensnachfolge, alle Berlin).