Die Deutsche Lufthansa AG hat erfolgreich eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals C durchgeführt. Der Bruttoemissionserlös liegt bei etwa 2,16 Mrd. EUR.
Die Deutsche Lufthansa AG wird das aufgenommene Kapital u.a. zur Rückzahlung der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) und damit zur weitgehenden Beendigung der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen verwenden. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Lufthansa Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen und die Verträge mit dem WSF angepasst.
Hengeler Mueller hat die Lufthansa bei der Transaktion, namentlich in Bezug auf die Vertragsbeziehungen mit dem WSF sowie in beihilfe- und gesellschaftsrechtlicher Sicht, beraten. Tätig waren die Partner Dr. Wolfgang Groß (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Dr. Georg Seyfarth (Düsseldorf, Gesellschaftsrecht) und Dr. Hans-Jörg Niemeyer (Beihilfenrecht, Brüssel) sowie die Associates Dr. Henrik Gildehaus (Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Dr. Anja Linnertz (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Lukas Ritzenhoff und Joachim Hannes Burger (beide Beihilfenrecht, Brüssel).