Der mit Spannung erwartete "Digital Markets Act" (DMA) wird derzeit von den EU-Gesetzgebern erörtert. Gleichzeitig fordern die Mitgliedstaaten eine größere Rolle in dem Gesetzesentwurf und drängen die EU zu einer Klärung des Verhältnisses zu den Regelungen des EU-Kartellrechts und nationalen Rechtsvorschriften. Stimmen aus Deutschland schlagen noch weitreichendere Änderungen vor, die drauf abzielen, mittels des DMA Transaktionen von "Gatekeepern" umfassender der EU-Fusionskontrolle zu unterwerfen.
In dieser Ausgabe von Brussels à Jour beleuchten wir, ob sich der DMA zu einem weiteren Instrument entwickeln könnte, um die von den Kartellbehördenwahrgenommene Durchsetzungslücke in Bezug auf "Killerakquisitionen" zu schließen.