Hengeler Mueller berät MFE bei freiwilligem öffentlichem Übernahmeangebot zur Erhöhung ihrer Beteiligung an ProSieben
28. März 2025
Am 1. Juli 2022 ist eine Änderung des deutschen Ausführungsgesetzes zum Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen in Kraft getreten. Die Änderung ermöglicht es deutschen Gerichten nun anders als bisher, Rechtshilfe bei ausländischen sogenannten Discovery-Anordnungen zu leisten. In der Praxis könnte die Änderung eine Erleichterung für deutsche Prozessbeteiligte bedeuten, die ausländische Discovery-Anordnungen (unabhängig von ihrer Vollstreckbarkeit in Deutschland) befolgen wollen, bislang aber Gefahr liefen, mit deutschem Recht in Konflikt zu geraten.