Podcast: Mit Kindern in die Großkanzlei?
8. November 2024
Am 1. Juli 2022 ist eine Änderung des deutschen Ausführungsgesetzes zum Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen in Kraft getreten. Die Änderung ermöglicht es deutschen Gerichten nun anders als bisher, Rechtshilfe bei ausländischen sogenannten Discovery-Anordnungen zu leisten. In der Praxis könnte die Änderung eine Erleichterung für deutsche Prozessbeteiligte bedeuten, die ausländische Discovery-Anordnungen (unabhängig von ihrer Vollstreckbarkeit in Deutschland) befolgen wollen, bislang aber Gefahr liefen, mit deutschem Recht in Konflikt zu geraten.