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KI-Regulierung im neuen Jahr | Hengeler Mueller News
Öffentliches Wirtschaftsrecht, Regulierung

KI-Regulierung im neuen Jahr

2022 wird ein entscheidendes Jahr für die KI-Strategie der Europäischen Union sein. Hier ist ein Ausblick darauf, was wir in den kommenden Monaten von der EU erwarten können.

Anspruch der EU, Vorreiter bei der KI-Regulierung zu werden

Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen hat deutlich gemacht, dass sie die europäische Wirtschaft zu einem Vorreiter für digitale Innovation machen will, indem sie ein attraktives Geschäftsumfeld für Technologieunternehmen schafft und gleichzeitig die Rechte der Bürger vor möglichen Gefahren schützt, die mit neuen Entwicklungen wir der Nutzung von Big Data und KI verbunden sind.

Insbesondere das Thema künstliche Intelligenz steht nicht nur hoch oben auf der Agenda von Unternehmen, sondern hat zuletzt auch immer häufiger den EU-Gesetzgeber in Brüssel beschäftigt. Auf dem im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vorgezeichneten Weg arbeiten die europäischen Institutionen derzeit an einer Reihe von Rechtsakten, die entscheidend dafür sein werden, wie die Menschen in der EU künftig mit Künstlicher Intelligenz umgehen werden. In diesem Zusammenhang hat die EU eine Reihe von Gesetzgebungsprojekten auf den Weg gebracht, bei denen im Laufe dieses Jahres bedeutende Fortschritte zu erwarten sind.

Diskussion des KI-Gesetzes in den Parlamentsausschüssen

Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei der Vorschlag für eine Verordnung über ein europäisches Konzept für Künstliche Intelligenz (sog. "KI-Gesetz "), den die Kommission im April 2021 vorgelegt hat.  

Eines der vorrangingen Ziele des vorgeschlagenen Rechtsakts, über den die europäischen Co-Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat, derzeit diskutieren, ist die Festlegung einer eindeutigen und technologieneutralen Definition von KI-Systemen für das EU-Recht. Darüber hinaus zielt der Kommissionsvorschlag darauf ab, bestimmte als besonders gefährlich oder schädlich eingestufte Anwendungsmöglichkeiten von KI, welche gegen die Grundwerte der EU verstoßen, zu verbieten und mehr Transparenz für Verbraucher bei der Nutzung von KI-gesteuerten Systemen und Anwendungen zu schaffen. Um sicherzustellen, dass die in der EU vermarkteten KI-Systeme mit den neuen Vorschriften übereinstimmen, schreibt der Vorschlag Anbietern vor, bestimmte KI-Systeme mit hohem Risiko mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.

Mitte Dezember 2021 gab das Europäische Parlament bekannt, dass der Vorschlag nach vorbereitenden Diskussionen in verschiedenen Fachausschüssen an einen gemeinsamen Ausschuss überwiesen wurde. Ein entsprechender Bericht wird in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres erwartet.

Gesetzesentwurf zur Haftung für KI-Systeme und Maschinenverordnung

Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Anpassung der Produkthaftungsvorschriften. Bereits im Weißbuch 2020 über KI stellte die Kommission die dringende Notwendigkeit fest, die Produkthaftungs-Richtlinie im Hinblick auf den Einsatz von KI und die hierbei wahrgenommenen Gefahren wie etwa die Undurchsichtigkeit von Algorithmen und mögliches autonomes Verhalten anzupassen. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema durchgeführt, die am 10. Januar endete, so dass in Kürze mit neuen Erkenntnissen gerechnet werden kann.

Auch bei der Neufassung der Maschinenrichtlinie und ihrer geplanten Umwandlung in eine Verordnung ist 2022 mit Fortschritten zu rechnen. Die Maschinenrichtlinie legt Vorgaben für Produkte der Maschinenbauindustrie fest mit dem Ziel, die Sicherheit von Arbeitnehmern, Verbrauchern und anderen Maschinennutzern zu gewährleisten. Die Neufassung soll den Risiken Rechnung tragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung (wie etwa KI, Internet der Dinge, Robotik) ergeben. Nach vorbereitenden Arbeiten und verschiedenen Diskussionsrunden in Parlament und Rat im Laufe der letzten Jahre wird der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments voraussichtlich Mitte März 2022 über den Vorschlag abstimmen.

Weitere Aussichten

Doch nicht nur in der EU steht die Regulierung von KI-basierten Systemen derzeit weit oben auf der Agenda des Gesetzgebers. Auch in den USA verdichten sich die Anzeichen, dass eine strengere Begrenzung und Kontrolle der Nutzungsmöglichkeiten entsprechender Systeme bald gesetzlich vorgeschrieben werden könnte. Die Innovationskraft der Technologieunternehmen ist auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie ungebrochen hoch.  Daher sind die jüngsten gesetzgeberischen Projekte wohl bloß der Beginn einer Entwicklung, die unseren Umgang mit Künstlicher Intelligenz entscheidend prägen wird.

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