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Hengeler Mueller vertritt TenneT erfolgreich vor dem EuG zum grenzüberschreitenden Engpassmanagement in Stromübertragungsnetzen | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller vertritt TenneT erfolgreich vor dem EuG zum grenzüberschreitenden Engpassmanagement in Stromübertragungsnetzen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 25. September 2024 in der Rechtssache T-482/21 eine Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) für nichtig erklärt. Die Entscheidung betrifft die Methode zur Kostenteilung für Maßnahmen zum grenzüberschreitenden Engpassmanagement in Stromübertragungsnetzen (sog. Redispatching- und Countertrading) in der CORE-Region, die Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Nordirland sowie Irland umfasst. Die von ACER im November 2020 festgelegte Methode hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Stromübertragungsnetzbetreiber und die europäischen Letztverbraucher. Der Beschwerdeausschuss bestätigte die ACER-Entscheidung zunächst im Mai 2021, nachdem mehrere Stromübertragungsnetzbetreiber, einschließlich TenneT, sowie mehrere nationale Regulierungsbehörden Beschwerde eingelegt hatten.

Das EuG hat nun festgestellt, dass die angegriffene Entscheidung des ACER-Beschwerdeausschusses gegen unionsrechtliche Vorgaben verstößt. Das EuG hat insbesondere festgestellt, dass das von ACER bestimmte Toleranzniveau für zulässige Stromflüsse, die durch Netzengpässe entstehen und das Stromnetz in benachbarten Mitgliedstaaten belasten (sog. Ringflüsse), nicht im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Strombinnenmarktverordnung (VO (EU) 2019/943) stehen. Darüber hinaus habe der Beschwerdeausschuss zu Unrecht die von ACER festgelegte Methode zur Bestimmung der Verursacher von Ringflüssen bestätigt. Weitere Einzelheiten zur Entscheidung können der Mitteilung des EuG entnommen werden.

Mit dem Urteil des EuG wurde die angegriffene Entscheidung aufgehoben. Gegen das Urteil kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden, wenn der Gerichtshof es zulässt.

Hengeler Mueller hat die deutschen und niederländischen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO B.V. und TenneT TSO GmbH (TenneT) in dem Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss von ACER und vor dem Europäischen Gericht vertreten.

  

Hengeler Mueller-Team für TenneT

Energieregulierung / Prozessführung: Dr. Jörg Meinzenbach (Federführung), Prof. Dr. Dirk Uwer (beide Partner), Paul David Rieger, Dr. Rebecca Klein (beide Senior Associates, alle Düsseldorf).

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