Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. November 2024 die Klage eines Umweltverbands gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das LNG-Terminal im Industriehafen Lubmin abgewiesen Das Urteil des 7. Senats (Az. 7 A 8.23) ist die erste Hauptsacheentscheidung eines deutschen Gerichts über ein LNG-Terminal. Hengeler Mueller hat die beigeladene Betreiberin Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA in dem Verfahren vertreten.
Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit des vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz geführten Genehmigungsverfahrens bestätigt und sämtliche Einwände der Klägerin zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte keine Sicherheitsrisiken, unzulässige Schallimmissionen oder relevante Beeinträchtigungen der Flora und Fauna im Greifswalder Bodden.
Auf dem Höhepunkt der Energieversorgungskrise im Jahr 2022 hat Deutsche ReGas das LNG-Terminal Lubmin im Rekordtempo innerhalb weniger Monate geplant und umgesetzt. Das Regasifizierungsschiff MS Neptune, mittlerweile im Energie-Terminal Mukran im Einsatz, hat über den Einspeisepunkt Lubmin den Gasverbrauch von 1,3 Millionen Haushalten gedeckt und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland geleistet.
Das Terminal am Einspeisepunkt Lubmin ist ein für die Versorgungssicherheit prioritäres Vorhaben nach dem LNGG. In Streitigkeiten über die Genehmigung des Terminals entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz. Die Entscheidung vom 14. November 2024 bekräftigt, dass komplexe Vorhaben der Energieinfrastruktur auch in kurzer Zeit rechtssicher zugelassen und realisiert werden können. Das Verfahren ist insoweit wegweisend für weitere Projekte der Transformation der Energiewirtschaft und für Verfahrensbeschleunigungen bei Anlagenzulassungen.
Hengeler Mueller vertritt die Deutsche ReGas in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und berät sie umfassend zu den LNG-Terminal an den Standorten Mukran und Lubmin, insbesondere zu den genehmigungs- und regulierungsrechtlichen Aspekten, zur Finanzierung der Gesellschaft, zu Kooperationen und operativen Verträgen.
Hengeler Mueller-Team für Deutsche ReGas
Öffentliches Wirtschaftsrecht: Dr. Jan D. Bonhage (Partner, Federführung, Berlin), Dr. Michael Schramm (Partner, Düsseldorf), Dr. Kevin Marschhäuser, Dr. Ursula Dahmen (Associates, alle Berlin).