Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist am 15. Februar 2022 eine mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzung um die Fusion von Linde und Praxair zu Ende gegangen. Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat die Nichtzulassungsbeschwerde ehemaliger Linde-Aktionären gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen. Die Aktionäre hatten mit Unterstützung durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) Feststellung begehrt, dass der Abschluss des Business Combination Agreement der Linde AG mit Praxair, Inc. über den im Jahr 2018 vollzogenen Unternehmenszusammenschluss einer gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft bedurfte. Das Landgericht München I hatte dies im Dezember 2018 verneint und die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht München wies die hiergegen gerichtete Berufung im Oktober 2020 zurück. Mit der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof ist die Feststellungsklage der ehemaligen Linde-Aktionäre nun rechtskräftig abgewiesen worden.
Hengeler Mueller hat Linde in diesem Verfahren in allen Instanzen beraten. Tätig waren die Partner Dr. Viola Sailer-Coceani, Dr. Daniel Engel (beide Dispute Resolution) sowie Prof. Dr. Jochen Vetter (Gesellschaftsrecht) (alle München).
Vor dem Bundesgerichtshof wurde Linde vom Rechtsanwalt beim BGH Dr. Reiner Hall (Jordan & Hall, Karlsruhe) vertreten.