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Hengeler Mueller erstreitet Grundsatzurteil zur Zulässigkeit unbesicherter aufsteigender Darlehen im faktischen Aktienkonzern | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller erstreitet Grundsatzurteil zur Zulässigkeit unbesicherter aufsteigender Darlehen im faktischen Aktienkonzern

Der BGH hat mit Urteil vom 1. Dezember 2008 (AZ. II ZR 1002/07) ein richtungsweisendes Urteil zur Gewährung unbesicherter Darlehen im Konzern erlassen. Danach sind unbesicherte aufsteigende Darlehen im faktischen Aktienkonzern bei Vollwertigkeit des Rückzahlungsanspruchs im Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht per se zu beanstanden. Ausdrücklich wurde eine dem entgegen stehende Entscheidung aus dem Jahre 2003 (BGHZ 157, 72; "November-Urteil") aufgegeben. Das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil enthält ferner Ausführungen zu weiteren wichtigen aktienrechtlichen Fragen, so etwa zu dem Verhältnis von §§ 311 ff. AktG zu § 57 AktG.

Tätig waren der Partner Dr. Burkhardt Meister und der Associate Dr. Lars Ferenc Freytag (beide Frankfurt). Prozessvertreter vor dem BGH war Rechtsanwalt am BGH Dr. Reiner Hall (Jordan & Hall, Karlsruhe).

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