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Hengeler Mueller berät Waterland und die LifeFit-Gruppe zu fusionskontrollrechtlichen Aspekten bei der Übernahme von Just Fit | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller berät Waterland und die LifeFit-Gruppe zu fusionskontrollrechtlichen Aspekten bei der Übernahme von Just Fit

Das Bundeskartellamt hat am 19. März 2026 den Erwerb von 21 in Deutschland unter der Marke „Just Fit“ betriebenen Fitnessstudios durch die LifeFit-Gruppe freigegeben. Die LifeFit-Gruppe ist ein Portfoliounternehmen des Private-Equity-Investors Waterland und betreibt in Deutschland mehr als 200 Fitnessstudios unter den Marken „FitnessFirst Black“ und „FitnessFirst Red“.

Die Freigabe des Bundeskartellamts erfolgte nach einer eingehenden Prüfung und Ermittlung innerhalb der initialen Prüffrist von einem Monat (sog. „Phase 1-Verfahren“). In seiner Pressemitteilung führt das Bundeskartellamt aus, dass neben der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung im Bereich der Fitnessstudio-Dienstleistungen auch weitere Wettbewerbsaspekte relevant waren – insbesondere der potenzielle Wettbewerb durch mögliche Neueröffnungen von Fitnessstudios in Köln. Die Transaktion wurde nach Freigabe des Bundeskartellamts inzwischen vollzogen.

Das Brüsseler Büro von Hengeler Mueller hat Waterland und die LifeFit-Gruppe zu den fusionskontrollrechtlichen Aspekten der Transaktion beraten und im Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts vertreten – wie zuvor schon Waterland bei den Erwerben der Fitnessstudioketten LifeFit und FIT/One.

Hengeler Mueller-Team für Waterland/LifeFit-Gruppe

Kartellrecht/Fusionskontrolle: Christoph Wilken (Partner, Federführung), Dr. Christoph Sielmann (Senior Associate, beide Brüssel).

 

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