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Hengeler Mueller vertritt Fédération Internationale de Football Association (FIFA) vor EuGH in kartellrechtlichem Grundsatzverfahren zur Zulässigkeit der Spieleragentenregulierung (FFAR) (C-209/23) | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller vertritt Fédération Internationale de Football Association (FIFA) vor EuGH in kartellrechtlichem Grundsatzverfahren zur Zulässigkeit der Spieleragentenregulierung (FFAR) (C-209/23)

Der Rat der FIFA veröffentlichte am 6. Januar 2023 die FIFA Football Agent Regulations (FIFA-Spielervermittlerreglement - FFAR) Dieses Regelwerk legt den Rahmen fest, der u. a. für die Vergütung, die Tätigkeiten und das Verhalten der Spielervermittler maßgebend ist. Innerhalb dieser Regelungen legen die FFAR-Begrenzungen für die Honorare von Spielervermittlern fest und führen weitere Regelungen für Interessenkonflikte und Vertragsbedingungen ein. Die Kläger des Ausgangsverfahrens (u.a. die Spielervermittlerin RRC Sports) erhoben beim Landgericht Mainz eine Unterlassungsklage auf Untersagung der Anwendung bestimmter Regelungen der FFAR mit der Begründung, dass diese unter anderem gegen das europäische Kartellrecht verstoßen. Das Landgericht Mainz setzte das Verfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Zweifeln an der Auslegung des Unionsrechts die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob diverse der von der FIFA erlassenen FFAR-Regelungen mit Art. 101, 102 und 56 AEUV sowie Art. 6 DSGVO vereinbar sind.

Mit Urteil vom 16. Juli 2026 hat der EuGH entschieden, dass wesentliche Elemente der FFAR, darunter die Lizenzpflicht und die Vergütungsbestimmungen für Spielerberater, das Verbot der Mehrfachvertretung sowie die Client-pays-Regelung, gerechtfertigt und damit kartellrechtlich zulässig sein können (C-209/23). Das Verfahren wird nun vor dem LG Mainz fortgesetzt. Gleiches gilt für Parallelverfahren vor anderen deutschen Gerichten, die aufgrund des Vorabentscheidungsverfahrens derzeit ausgesetzt sind.

Hengeler Mueller hat die FIFA gemeinsam mit Ashurst Perkins Coie und Benoit Keane Legal vor dem EuGH vertreten.

 

Hengeler Mueller-Team für die FIFA

Kartellrecht/Europarecht: Dr. Sarah Milde Lodde (Partner, München), Dr. Malte Frank (Counsel, Berlin, beide Federführung), Dr. Albrecht Conrad (Partner, London), Dr. Philipp Wippermann (Berlin), Dr. Lukas Kleeberger (beide Senior Associate), Dr. Viola Pless (beide München), Larissa Ruch (Düsseldorf, beide Associate).

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