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Hengeler Mueller berät RWE beim CO2-Verfahren des Bundeskartellamts | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller berät RWE beim CO2-Verfahren des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt hat am 26. September 2007 ein seit 2005 gegen die RWE AG geführtes Missbrauchsverfahren eingestellt, nachdem es eine von RWE angebotene Verpflichtungszusage zur Auktionierung von Strom für verbindlich erklärt hat. Das Verfahren betraf den Vorwurf, das Unternehmen habe durch die Berücksichtigung unentgeltlich erhaltener CO2-Zertifikate im Strompreis seine angeblich marktbeherrschende Stellung gegenüber Industriekunden missbraucht. Die Verfahrenseinstellung bedeutet, dass das Bundeskartellamt die Preisgestaltung von RWE im Hinblick auf die CO2-Komponente weder für die Vergangenheit noch bis Ende 2012 angreifen wird.

Hengeler Mueller hat die RWE AG in diesem Kartellverfahren beraten. Tätig waren die Partner Dr. Christoph Stadler (Federführung, Kartellrecht, Düsseldorf), Dr. Thorsten Mäger (Kartellrecht, Düsseldorf), Dr. Thomas Schmidt-Kötters (Öffentliches Recht, Düsseldorf) und Dr. Georg Seyfarth (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Friedrich Wenzel Bulst, Christian Vorster und Susanne Muck (alle Düsseldorf).

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