Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß WpÜG veröffentlicht und empfehlen den Aktionären der METRO, das am 1. Oktober 2020 veröffentlichte, freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der EPGC, einer von Daniel Křetínský kontrollierten Holding-Gesellschaft, nicht anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung die METRO erheblich unterbewertet. Durch das Angebot nutzt die Bieterin die derzeit niedrigen gesetzlichen Mindestpreise dazu, ohne Erwartung einer signifikanten Annahmequote die Schwelle von 30 % der Stimmrechte der METRO AG zu überschreiten, so dass sie im Fall einer späteren Anteilserhöhung kein Pflichtangebot abgeben müsste. Bei ihrem ersten Übernahmeangebot im Sommer 2019 hatte EPGC die selbst gesetzte Annahmeschwelle von 67,5 % verfehlt.
Hengeler Mueller berät die METRO AG. Tätig sind die Partner Dr. Andreas Austmann und Dr. Carsten Schapmann sowie Counsel Dr. Christian Strothotte und die Associate Stella Gardemann (alle Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf).