Die Europäische Kommission hat heute den Erwerb der Anteile der staatseigenen Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) an der österreichischen Luftverkehrsgesellschaft Austrian Airlines AG durch die Deutsche Lufthansa AG fusionskontrollrechtlich genehmigt. In einem parallelen Beihilfeverfahren genehmigte sie zudem eine Kapitalzufuhr über € 500 Mio. zugunsten der Austrian Airlines durch die ÖIAG als Umstrukturierungsbeihilfe. Beide Verfahren waren von zahlreichen Beschwerden von Wettbewerbern geprägt.
Hengeler Mueller hat Austrian Airlines sowohl im Fusionskontroll- als auch im Beihilfeverfahren beraten. Tätig waren die Partner Dr. Hans-Jörg Niemeyer (Kartellrecht / Fusionskontrolle, Brüssel) und Dr. Markus Röhrig (Kartellrecht / Fusionskontrolle, Düsseldorf) sowie die Associates Christoph Herrmann, Dirk Hamann (beide Brüssel) und Malte Rosenberg (Düsseldorf).