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Neuer Gesetzesentwurf zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten von der Bundesregierung verabschiedet | Hengeler Mueller News
Öffentliches Wirtschaftsrecht, Regulierung

Neuer Gesetzesentwurf zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten von der Bundesregierung verabschiedet

Am 3. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtgesetz) verabschiedet. Mit dem Sorgfaltspflichtgesetz wird eine neue gesetzliche Regelung für den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette geschaffen. Das Sorgfaltspflichtgesetz wird nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und soll bis Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

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