BGH-Urteil zum Scraping erhöht die Risiken von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der DSGVO
21. November 2024
Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Abschluss des Business Combination Agreement der Linde AG mit Praxair, Inc. über den nunmehr vollzogenen Unternehmenszusammenschluss nicht der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft bedurfte. Das Gericht folgte damit der von der Gesellschaft vorgebrachten Rechtsansicht und hat die entsprechende Feststellungsklage abgewiesen, die einige Linde-Aktionäre, unterstützt durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), erhoben hatten.
Hengeler Mueller hat Linde bei diesem Verfahren vertreten. Tätig waren die Partner Dr. Viola Sailer-Coceani und Prof. Dr. Jochen Vetter sowie Senior Associate Dr. Daniel Engel (alle Gesellschaftsrecht, München).