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Hengeler Mueller für Mondelēz Deutschland erfolgreich in der Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzklagen im Süßwarenbereich | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller für Mondelēz Deutschland erfolgreich in der Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzklagen im Süßwarenbereich

Hengeler Mueller hat die Mondelēz Deutschland GmbH (u.a. Milka, Côte d’Or, Toblerone) erfolgreich gegen drei kartellrechtliche Schadensersatzklagen der Drogerieunternehmen Rossmann und Müller sowie des Insolvenzverwalters von Anton Schlecker e.K. verteidigt. Die Klagen waren auf Bußgeldentscheidungen vom Januar 2013 gestützt, in denen das Bundeskartellamt mehrere Kartellrechtsverstöße im Süßwarenbereich geahndet hatte („Tafelschokolade“, „Vierer-Runde“ und „Arbeitskreis der Konditionenvereinigung e.V.“). Die Kläger hatten Mondelēz und weiteren Süßwarenherstellern vorgeworfen, mithilfe der Kartellrechtsverstöße überhöhte Preise für Süßwaren festgelegt zu haben. Insgesamt beliefen sich die daraus abgeleiteten Klageforderungen auf rund 27 Millionen Euro.

Hengeler Mueller hat Mondelēz in den Klageverfahren begleitet und mithilfe ökonomischer Beweismittel systematisch dargelegt, dass den Klägern aus den geahndeten Verstößen kein Schaden erwachsen ist. Kurz vor Beginn der für Mitte März anberaumten mündlichen Verhandlungen nahmen die Kläger die Klagen zurück.

Tätig waren Partner Dr. Thomas B. Paul (Dispute Resolution/Gesellschaftsrecht) sowie die Associates Dr. Gianna Velte (Gesellschaftsrecht) und Anna-Lena Heescher (Kartellrecht) (alle Düsseldorf).

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