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Hengeler Mueller berät Günther Holding bei gemischter Bar-/Sach-Kapitalerhöhung der MAX Automation SE | Hengeler Mueller News

Hengeler Mueller berät Günther Holding bei gemischter Bar-/Sach-Kapitalerhöhung der MAX Automation SE

Die Finanz- und Beteiligungsgesellschaft MAX Automation SE hat die am 28. März 2022 beschlossene prospektpflichtige Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen und eine Sacheinlage erfolgreich platziert. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft 11.783.766 neue, auf den Namen lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro ausgegeben. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 41.243.181,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang gewinnberechtigt.  

Die MAX Automation-Hauptaktionärin Günther Holding hat ihre sämtlichen 13.256.737 gesetzlichen Bezugsrechte auf insgesamt 5.302.694 neue Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Bezugsangebots ausgeübt. Zusätzlich übernimmt Günther Holding die insgesamt 5.759.813 neuen Aktien, für die die anderen Aktionäre und Inhaber von Bezugsrechten ihre gesetzlichen Bezugsrechte im Rahmen des Bezugsangebots nicht ausgeübt haben. Für insgesamt 11.062.507 neue Aktien bringt die Günther Holding insgesamt 1.274.594 Aktien an der ZEAL Network SE als Sacheinlage ein, was einem 5,69%-Anteil an dem Onlineanbieter von Lotterieprodukten entspricht.  

Hengeler Mueller hat die Günther Holding bei der Transaktion beraten. Tätig waren die Partner Dr. Kai-Steffen Scholz (Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht, Berlin), Dr. Dirk Busch (Kapitalmarktrecht, Düsseldorf) (beide Federführung) und Dr. Stefan Richter (Berlin), Counsel Caspar Haarmann (Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Gülşah Civelek und Dr. Alexander Berkle (beide Berlin) (alle Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht).

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