Dr. Constantin Lauterwein (38) verstärkt zum 1. Juli 2018 die Strafrechtspraxis von Hengeler Mueller am Standort Berlin. Er steigt als Counsel ein. Lauterwein, zuletzt Local Partner bei White & Case, berät und vertritt seit mehreren Jahren Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und der Corporate Compliance. Er wurde bei Professor Claus Roxin an der Universität München mit einer strafprozessrechtlichen Arbeit promoviert und hat an der University of Sydney einen Master of Laws (LL.M.) erworben.
Dr. Constantin Lauterwein erweitert die bestehende wirtschaftsstrafrechtliche Praxis um die Partner Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Berlin) und Prof. Dr. Dirk Uwer sowie den ehemaligen Staatsanwalt Dr. Ralf Christian van Ermingen-Marbach (beide Düsseldorf) und eine Gruppe von acht Associates, die ausschließlich im Wirtschaftsstrafrecht tätig sind. Das Team um die Partner Spoerr und Uwer ist im Strafrecht insbesondere in den regulierten Industrien aktiv, so zum Beispiel im Gesundheitswesen, der Finanzindustrie, im Umweltstraf- und im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Automobilsektor.
Ein Schwerpunkt der Wirtschaftsstrafrechtspraxis von Hengeler Mueller sind komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte und internationale Ermittlungen gegen weltweit tätige Unternehmen. Vor allem bei Ermittlungen des US-amerikanischen Department of Justice und anderer US-Behörden und Staatsanwaltschaften unterstützt das Team deutsche und international aufgestellte Unternehmen, insbesondere bei internen Untersuchungen.