KI-gestützte Tools sind in der Fläche angekommen – selbstverständlich auch bei Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden. Im Hinblick auf ihren Einsatz bei internen Untersuchungen resultierte eine gewisse und längst nicht bei allen Behörden zu beobachtende Zurückhaltung daraus, dass es dafür keine gesetzlich verankerten Standards gibt. Doch die Praxis hat den Gesetzgeber längst überholt und eigene Best Practices entwickelt. Transparenz und Dokumentation sind dabei entscheidende Stellschrauben.
Mehrwert für das Unternehmen und die Behörden
Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden erwarten von internen Untersuchungen einen greifbaren Vorteil für die eigenen Ermittlungen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Unternehmen und seine Anwälte den Sachverhalt aufklären – in aller Regel rascher und gründlicher, als es den Behörden selbst möglich wäre. Die Bedeutung interner Untersuchungen erschöpft sich aber nicht in der Sachverhaltsaufklärung. Mindestens ebenso wichtig ist das Signal, das von ihnen ausgeht: Das Unternehmen zeigt nach innen und außen, dass Compliance kein Lippenbekenntnis ist, sondern gelebte Unternehmenskultur. Hierin liegt der Schlüssel für die Kommunikation gegenüber Behörden – und zugleich der Maßstab, an dem sich der Einsatz von KI messen lassen muss.
Für den Einsatz von KI bei internen Untersuchungen gibt es zahlreiche Gründe: Er kann manuelle Reviews in erheblichem Umfang automatisieren, anwaltliche Auswertungen gezielt priorisieren und den Zeitaufwand drastisch reduzieren. Dank eines tiefer gehenden Kontextverständnisses werden Sachverhalte identifiziert, die bei der Verwendung reiner Suchbegriffe möglicherweise unentdeckt geblieben wären. Zugleich sinkt die Quote falsch-positiver Treffer, was die Effizienz der gesamten Untersuchung steigert. Dieser doppelte Mehrwert – für das Unternehmen, das Ressourcen spart, und für die Behörden, die bessere Ergebnisse erhalten – muss nachvollziehbar und überzeugend vermittelt werden.
Transparenz und Dokumentation als Fundament
Zu den ersten Schritten jeder internen Untersuchung gehört es, Gegenstand und Umfang der Sachverhaltsaufklärung sowie die konkreten Aufklärungsmethoden in einem Referenzrahmen festzulegen. Auf dieser Grundlage lässt sich das Gesamtkonzept gegenüber Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden und anderen Stakeholdern darlegen. Das war schon immer so und ändert sich auch zukünftig im Grundsatz nicht. Hinzu kommt nun aber, dass auch der KI-Einsatz begründet und seine Bedeutung für die interne Untersuchung dokumentiert werden müssen. Das heißt nicht, dass die technischen Hintergründe eines Large Language Models bis ins letzte Detail erklärt werden muss – ebenso wenig, wie man die Arbeitsweise eines Prozessors kennen muss, um sich auf die Funktionstüchtigkeit eines Textverarbeitungsprogramms verlassen zu können. Entscheidend ist vielmehr, dass der Untersuchungsansatz festgehalten wird, einschließlich der Stärken und Schwächen der Methodik und vor allem ihrer Grenzen.
Konkret geht es dabei um drei Ebenen: Erstens die Auswahl des KI-Tools und ihre Begründung, einschließlich der Sicherheitsarchitektur und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zweitens die konkrete Anwendung – insbesondere die verwendeten Suchparameter und Prompts sowie die Anpassung der Modelle an den jeweiligen Sachverhalt. Drittens die Qualitätssicherung, etwa durch Stichprobenkontrollen, Benchmarking und die Einbindung technischer Experten. Wer diese drei Ebenen lückenlos nachzeichnen kann, schafft gegenüber Behörden eine belastbare Vertrauensgrundlage. Dies gelingt bei selbst entwickelten Lösungen naturgemäß leichter und überzeugender. Andernfalls können selbst methodisch einwandfreie Ergebnisse in Zweifel gezogen werden.
Von der Kür zur Pflicht
Die Erwartungen der Behörden haben sich mit der wachsenden Verbreitung von KI-gestützten Tools bereits deutlich verschoben. Was vor wenigen Jahren noch als innovative Pilotlösung galt, wird zunehmend als selbstverständlicher Bestandteil professioneller Sachverhaltsaufklärung angesehen. Auf Dauer wird der Anwalt nicht mehr erklären müssen, warum er KI einsetzt – er wird vielmehr begründen müssen, warum er es nicht tut. Eine interne Untersuchung, die auf den intelligenten und maßgeschneiderten Einsatz von KI verzichtet, droht perspektivisch hinter die Best Practice zurückzufallen.
Das bedeutet für den Anwalt, dass er noch stärker als bisher technisches Verständnis und genuines technisches Interesse mitbringen muss. Das beschwört keinen neuen Anwaltstypus herauf. Es schärft vielmehr das Profil der Sachverhaltsarbeit als ureigentlicher anwaltlicher Aufgabe – mit dem wesentlichen Unterschied, dass neben den Fakten künftig noch stärker auch die Methoden in den Fokus rücken. Die Fähigkeit, den Einsatz von KI gegenüber Behörden nicht nur zu rechtfertigen, sondern aktiv als Qualitätsmerkmal der eigenen Untersuchung zu kommunizieren, wird zu einer Kernkompetenz der internen Untersuchung. Wer diesen Wandel frühzeitig annimmt, sichert sich nicht nur methodische Überlegenheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Behörden in die Ergebnisse der eigenen Arbeit.