Rolle des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand: Welche sind die Überwachungs- und Beratungsschwerpunkte Ihres Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der KI-Strategie und dem Umgang mit KI im Unternehmen?
Als klaren Schwerpunkt nennen die Teilnehmer die Auswirkungen auf Strategie und Organisation des Unternehmens (81,8 %). Darüber hinaus beurteilen etwa die Hälfte der Befragten gesetzliche und regulatorische Anforderungen (52,8 %) sowie die Auswirkungen von KI im Risikomanagement (52,3 %) als relevant. Die Unterstützung des Vorstands bei der Entwicklung und Implementierung der KI-Strategie wird von 46,6 % genannt, Haftungsrisiken durch den Einsatz von KI zudem von 35,2 % der Befragten.
Abbildung 1: Welche sind die Überwachungs- und Beratungsschwerpunkte Ihres Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der KI-Strategie und dem Umgang mit KI im Unternehmen?
Die Freitextantworten ergänzen dieses Bild um heterogene Einschätzungen. Einige Aufsichtsräte berichten, dass KI auf der Agenda des AR bisher kaum eine Rolle spiele oder noch kein eigenes Fokusthema darstelle. Wiederum andere Aufsichtsräte verstehen sich als expliziter Impulsgeber dafür, KI in Strategie- und Geschäftsprozessen zu nutzen, und betonen, wie KI die Personalstrategie beeinflusse und/oder die Produktivität erheblich steigern könne.
KI-Implementierung: Wie nutzen Sie KI bereits in Ihrer Aufsichtsratstätigkeit?
Am häufigsten setzen die Befragten KI ein, um Informationen zu analysieren und zu kontextualisieren (58,0 %), gefolgt von digitalen Assistenten, die zusammenfassen, Protokollentwürfe erstellen und Dokumente organisieren (48,9 %). Strategisches Sparring und Szenarien-Simulation nutzen 25,0 % der Befragten. Gerade im Lichte der medialen Omnipräsenz von KI-Lösungen ist außerdem bemerkenswert, dass 25,6 % der Befragten KI noch überhaupt nicht nutzen.
Abbildung 2:Wie nutzen Sie KI bereits in Ihrer Aufsichtsratstätigkeit?
In den Freitextantworten wird dagegen vereinzelt erwähnt, dass KI zur Bilanzanalyse und zur persönlichen Sitzungsvorbereitung genutzt wird. Mehrere Befragte betonen, dass streng vertrauliche Daten nur sehr eingeschränkt mit KI analysiert werden können, während jedoch entsprechende Datenraumtechnologien, etwa um Protokolle KI-gestützt aus Audiomitschnitten zu erstellen, zumindest teilweise schon implementiert worden seien.
KI-Tool Governance: Wer verantwortet die Zurverfügungstellung von KI-Tools für den Aufsichtsrat im Unternehmen?
Die Verantwortung für die Bereitstellung von KI-Tools wird überwiegend beim Vorstand (48,9 %) und beim Aufsichtsrat selbst (40,9 %) gesehen, gefolgt von der IT-Abteilung (29,5 %).
Abbildung 3: Wer verantwortet die Zurverfügungstellung von KI-Tools für den Aufsichtsrat im Unternehmen?
In den Freitextantworten beschreiben die Teilnehmer die Zuständigkeiten als oftmals ungeklärt. So geben zahlreiche Befragte an, dass sich bisher „niemand“ darum kümmere oder die Nutzung weitgehend auf Eigeninitiative bzw. Selbstorganisation beruhe. Vielfach fehlten noch spezielle KI-Tools für den Aufsichtsrat und die Zuständigkeit sei „noch nicht geregelt“. Vereinzelt liegt die Verantwortung bei der Rechtsabteilung, dem Corporate Office oder dem Aufsichtsratsbüro.
Praxisimpuls KI der Regierungskommission DCGK: Welche Bedeutung hatte der Praxisimpuls zu KI für Ihre Arbeit als Aufsichtsrat?
Der Praxisimpuls wurde von 39,8 % der Befragten zur Kenntnis genommen, von weiteren 10,8 % konkret in die Beratungstätigkeit einbezogen und von 6,8 % diskutiert. Ein Drittel der Befragten (33,5 %) hat den Praxisimpuls nicht behandelt.
Abbildung 4: Welche Bedeutung hatte der Praxisimpuls zu KI für Ihre Arbeit als Aufsichtsrat?
In den Freitextantworten wird zudem angemerkt, dass der Praxisimpuls teilweise „keine Bedeutung“ habe. Ein Studienteilnehmer berichtet, bereits vor Erscheinen des Praxisimpulses eine Kompetenzentwicklung im Aufsichtsrat angeregt und KI-Funktionen bei der eingesetzten Boardroom-Software angefragt zu haben. Vereinzelt war der Praxisimpuls als Tagesordnungspunkt für eine kommende Organisationssitzung vorgesehen.
Chancen: In welchen Funktionen sehen Sie die größten Chancen im Einsatz von KI im Aufsichtsrat?
Die größten Chancen werden im Einsatz als Such- und Analysewerkzeug für Research und Benchmarking gesehen (79,5 %). Weitere zentrale Chancenfelder sind das Zusammenfassen und Aufbereiten von Unterlagen (65,9 %), die Strategie- und Szenarioanalyse (58,0 %), die Finanz- und Performance-Analyse (51,1 %) sowie das Wissensmanagement und der Wissenstransfer (45,5 %). Risikofrüherkennung und -analyse werden von 41,5 % der Befragten als Chance wahrgenommen. Effizienz in der Gremienarbeit (36,4 %), Entscheidungsunterstützung und Qualitätssicherung (33,5 %) sowie Übersetzung und Mehrsprachigkeit (31,8 %) sind ebenfalls relevante, in der Gesamtschau aber eher sekundäre Felder. ESG- und Compliance-Monitoring (25,0 %) sowie Stakeholder- und Stimmungsanalyse (9,1 %) werden noch seltener genannt.
Abbildung 5: In welchen Funktionen sehen Sie die größten Chancen im Einsatz von KI im Aufsichtsrat?
In den Freitextantworten wird betont, dass der Lerneffekt erst durch die tatsächliche Nutzung von KI entstehe. Eine differenzierte Stimme mahnt an, dass Sitzungsunterlagen hinsichtlich des Inhalts und des Umfangs so gestaltet sein sollten, dass der Aufsichtsrat sie vollständig lesen könne.
Hindernisse: Welche sind die größten Hindernisse beim Einsatz von KI in der Aufsichtsratsarbeit?
Das mit Abstand größte Hindernis ist die Unsicherheit, ob rechtliche Vorgaben eingehalten werden, insbesondere Vertraulichkeitspflichten, Geschäftsgeheimnisschutz, Datenschutz und Cybersicherheit (68,8 %). Mangelnde organisatorische Voraussetzungen wie die Integration in Gremienportale nennen 48,3 % als Hemmnis. Das Mindset bzw. die Haltung, KI sei nicht notwendig, stellt darüber hinaus für 38,1 % der Befragten ein Hindernis dar. Fehlendes technisches Know-how (32,4 %), fehlende geeignete Tools (31,3 %) und unklarer Nutzen oder fehlende Relevanz (14,2 %) werden ebenfalls genannt. Eine nur untergeordnete Rolle spielen dagegen finanzielle Ressourcen (3,4 %).
Abbildung 6: Welche sind aus Ihrer Sicht die größten Hindernisse beim Einsatz von KI in der Aufsichtsratsarbeit?
Die Freitextantworten beschreiben ein breites Spektrum an Bedenken. Dazu zählt etwa, dass der Vorstand neuen Perspektiven des Aufsichtsrats durch KI nicht offen genug gegenüberstehe. Auch die EU-Regulierung, die als „regulatorischer Overkill“ empfunden wird, sowie die Angst, Fehler zu machen, werden angesprochen und teilweise stark betont. Mehrere Befragte geben an, dass nur durch eigenes Ausprobieren ein Verständnis dafür geebnet werden könne, wie KI eine transformative Wirkung entfalten kann. Weitere genannte Hemmnisse sind inhaltlich unzureichende Diskussionen zum Einsatz von KI, ein mangelnder Fokus auf KI im Aufsichtsrat, der Zeitaufwand bis zum Break-even des (meist nicht quantifizierbaren) Nutzens sowie unklare Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsanforderungen.
KI-Sicherheit: Wie gut ist Ihr Unternehmen auf Sicherheitsrisiken durch KI und KI-Nutzung vorbereitet (z. B. bei Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz und Cybersicherheit)?
Hinsichtlich der Frage, wie gut das Unternehmen auf Sicherheitsrisiken durch KI vorbereitet ist, sehen sich 31,3 % als „sehr gut“ aufgestellt. Ein Großteil der Befragten (44,3 %) gibt an, sich in einer Aufbau- bzw. Vorbereitungsphase zu befinden. 9,1 % beurteilen die Vorbereitung als unzureichend und 10,8 % können dies nicht beurteilen.
Abbildung 7: Wie gut ist Ihr Unternehmen auf Sicherheitsrisiken durch KI und KI-Nutzung vorbereitet (z. B. bei Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz und Cybersicherheit)?
In den Freitextantworten wird ergänzt, dass die Gefahren stetig zunehmen und in einigen IT-Abteilungen zwar gute Vorbereitung geleistet worden sei, im Bereich der Operational Technology aber noch Lücken bestünden.
Regeln für den KI-Einsatz im Aufsichtsrat: Welche Regeln bestehen in Ihrem Unternehmen für den Einsatz von KI?
42,9 % der Befragten geben an, dass in ihrem Unternehmen keine spezifischen Regeln für den KI-Einsatz bestünden. 42,3 % berichten von klaren Richtlinien zur Verschwiegenheitspflicht sowie zu Datensicherheit und Datenschutz. Bei 26,3 % existieren regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für Aufsichtsratsmitglieder. Eine transparente Berichterstattung über KI-gestützte Entscheidungen findet bei 14,3 % statt. 8,6 % der Befragten gaben an, dass der Einsatz von KI eine vorherige Genehmigung durch den gesamten Aufsichtsrat erfordere.
Abbildung 8: Welche Regeln bestehen in Ihrem Unternehmen für den Einsatz von KI?
Die Freitextantworten zeigen, dass bei vielen Unternehmen derzeit an der Bereitstellung geeigneter Tools und Erarbeitung von Regelwerken gearbeitet wird, die Umsetzung aber bisweilen „viel zu lange“ dauere. Teilweise existierten zwar klare Regeln im Unternehmen, jedoch nicht zum KI-Einsatz im Aufsichtsrat selbst. Mehrere Befragte berichten außerdem, dass die Nutzung bislang in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds liege, was wiederum zu Unsicherheiten bei der Datenverarbeitung und -behandlung, aber auch abweichenden Qualitäten in der Datenanalyse aufgrund individuell genutzter Tools führe.