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RWE AG mit Hengeler Mueller auch in zweiter Instanz gegen Schadensersatzklage von Rustenburg erfolgreich | Hengeler Mueller News

RWE AG mit Hengeler Mueller auch in zweiter Instanz gegen Schadensersatzklage von Rustenburg erfolgreich

Die Sintez-Gruppe und die RWE AG hatten im Jahr 2008 die gemeinsame Übernahme des russischen Stromversorgers TGK-2 geplant. Nach Scheitern der Verhandlungen verklagte die zur Sintez-Gruppe gehörende Rustenburg Co. Ltd. ("Rustenburg") die RWE AG auf Schadensersatz wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen in Höhe von rund 700 Mio. EUR (zuzüglich Zinsen).

Nachdem das Landgericht Essen die Klage 2015 abgewiesen hatte, stritt Rustenburg vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter und bewirkte eine umfangreiche Beweisaufnahme zum englischen und russischen Recht. Mit Urteil vom 25. November 2019 hat das Oberlandesgericht Hamm die Berufung der Rustenburg Co. Ltd. nunmehr zurückgewiesen. Die Revision ist nicht zugelassen.

Hengeler Mueller hat die beklagte RWE AG in dem gesamten Rechtsstreit vertreten. Tätig waren der Partner Dr. Andreas Austmann sowie die Associates Dr. Gerrit Forst und Caspar Haarmann (alle Dispute Resolution, Düsseldorf).

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