Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat zwei Beschlüsse des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) über im Voraus erhobene Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2016, allgemein bekannt als Bankenabgabe, für nichtig erklärt, soweit sie die Portigon AG (Portigon) betreffen. Diese Beschlüsse waren die Grundlage für zwei Zahlungsbescheide der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung über die von Portigon erhobene Bankenabgabe.
Das Gericht entschied in dem Urteil aufgrund der signifikanten Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Gunsten von Portigon.
Weitere Klagen gegen die Bankenabgaben 2017, 2018 und 2019 sind anhängig.
Hengeler Mueller vertritt Portigon in diesen Rechtsstreitigkeiten. Tätig sind die Partner Dr. Dirk Bliesener (Bankrecht, Frankfurt) und Dr. Vera Jungkind sowie Associate Dr. Frederic Geber (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Düsseldorf).