Nach der Abweisung von Schadensersatzansprüchen in dreistelliger Millionenhöhe im Februar (siehe Mitteilung vom 23.02.2026, Link) hat Hengeler Mueller für die BASF SE, einen weltweit führenden Chemiekonzern, auch in einem zweiten Post-M&A-Verfahren einen Erfolg erzielt. In diesem Verfahren ging es um Kaufpreisanpassungsansprüche der Käuferin in Höhe von zunächst ca. EUR 208 Mio.
Die Kaufpreisanpassungsansprüche wurden in einem Schiedsgutachterverfahren nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung mit Sachverständigenanhörung weit überwiegend als unbegründet abgewiesen. Dem Schiedsgutachterverfahren war ein mehrjähriges Schiedsverfahren (DIS) mit umfangreicher Beweiserhebung vorangegangen, in dem das Schiedsgericht über die Zuständigkeit des Schiedsgutachters sowie über rechtliche Vorfragen der Kaufpreisanpassungsansprüche entschieden hat.
Für BASF waren Dr. Christian Folter (Head of Legal Business) und Christoph Tjiang (Corporate M&A) federführend tätig.
Hengeler Mueller-Team für BASF
Dispute Resolution/International Arbitration: Dr. Carsten van de Sande (Frankfurt), Johanna Wirth (beide Partner, beide Federführung), Dr. Yasemin Jüngling (beide Berlin), Kristina Große, Johanna Peters (beide Frankfurt, alle Counsel), Dr. Svitlana Gapalo (München), Dr. Lina Luyken (Berlin, beide Senior Associate), Dr. Kathrin Hüttmann (Frankfurt), Maximilian Offinger (Berlin), Benno Schwanzer (Frankfurt), Dr. Timothy Fuchs (Berlin, alle Associate).