Der Fall Sumal vor dem Europäischen Gerichtshofs stand lang Zeit ganz oben auf der "Watch List" der Kartellschadenersatzrechtler. Zu Recht, markiert doch die jüngst getroffene Entscheidung der Luxemburger Richter, dass Tochtergesellschaften für Kartellverstöße haftbar gemacht werden können, die von ihrer Muttergesellschaft oder möglicherweise andere Unternehmen desselben Konzerns begangen haben ("Top-Down-Haftung"), einen Meilenstein im Bereich des Kartellschadenersatzes. Das Urteil kann aber auch für Kartellbußgeldverfahren der Kommission und für M&A-Transaktionen erhebliche Folgen haben.
In dieser Ausgabe von Brussels à Jour erläutern wir, warum alle Kartellrechtler, nicht nur Litigators, darüber nachdenken sollten, was Sumal für ihr Geschäft und die Beratung ihrer Mandanten bedeutet.