Am 24. Februar fand vor dem Europäischen Gerichtshof eine Anhörung in der Rechtssache Intermarché Casino gegen die EU-Kommission statt. In dem Verfahren klagen Intermarché und andere französische Supermärkte gegen die Rechtmäßigkeit einer Nachprüfungsentscheidung, die die Kommission 2017 erlassen hatte. Seinerzeit hatte sie bei den Unternehmen einen sog. "Dawn Raid" durchgeführt, um Vorwürfen über wettbewerbswidrige Einkaufsvereinbarungen nachzugehen. Ähnlich wie in anderen Fällen aus der jüngeren Vergangenheit wie etwa Prysmian und Nexans wirft auch das Verfahren Intermarché Casino die Frage auf, wie viele und welche Art von Informationen ("Indizien") im Besitz der Kommission sein müssen, um den Erlass einer Nachprüfungsentscheidung zu rechtfertigen. Anders gefragt: Wann überschreitet die Kommission die Grenze zu einer unzulässigen "fishing expedition"? Der Fall bietet dem Europäischen Gerichtshof eine weitere Gelegenheit, sich zu der Frage zu äußern, welchen Beweisanforderungen Nachprüfungsentscheidungen der Kommission genügen müssen. Erfahren Sie mehr in unserem englischsprachigen Newsletter.
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